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Aktuell

14.4.2025

Berufungssfrist endet - Keine Waffengleichheit, vorläufig zu den Akten.

Es ist nicht zu übersehen dieser Tage, dass der Bierinvestor in die Vollen geht. Dies aktuell noch auf eigenes Risiko, jedoch scheint er ziemlich sicher zu sein, dass ihm niemand mehr Steine in den Weg legen wird. Stand heute müssen wir als betroffene Anwohner erkennen, dass wir gegen die Auslegung bestehender Gesetze und Verordnungen sowie durch die gesamte Gestaltung des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens und sogar des Bebauungsplan-Verfahrens durch die zuständigen Behörden machtlos sind, wenn es darum geht gegen Investoreninteressen, die auf Zuneigung von Regierenden und Ratenden stoßen, anzugehen. Unübersehbar wurde im Laufe des Verfahrens auch, dass zu keiner Zeit „Waffengleichheit“ zwischen „Ober“ und „Unter“ bestand. So wurde bis heute der Bebauungsplan allein aus dem Grunde nicht verabschiedet, um eine Normenkontrollklage der Anwohner, die nach wie vor gute Aussichten auf Erfolg hat, zu unterbinden.  Die Stadt – also die gewählten Vertreter der Bürgerschaft - hat in ihrer Politik also gezielt darauf gesetzt, eine Reihe ihrer eigenen Bürger (!) in ihren Rechten zu beschneiden, um am Ende ein rein politisch motiviertes Ergebnis zu erreichen.

Das Recht des Stärkeren hat gesiegt. Nicht die Stärke des Rechts.

Nach gründlicher Abwägung der Chancen und Risiken, die mit einer Fortsetzung eines langen Klageweges gegen die Ansiedlung der Industriebrauerei verbunden sind, haben sich Initiatoren und Kläger aus den Reihen der Initiative Oberobsang nun entschieden von einer Fortsetzung der juristischen Auseinandersetzung in der Sache der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung abzusehen. Unabhängig davon bleiben wir bei der Auffassung, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts in Bayreuth u.E. grundsätzlich wegen Verfahrensfehlern angreifbar wäre. Unter anderem ist ein Beweisantrag zur Überprüfung der durch Stadt und Bauherrn vorgelegten relevanten Gutachten zu Lärm und Geruchsemissionen vom Gericht u.E. unrechtmäßig abgelehnt worden. Zudem wurde während des Verhandlungstages eine Änderung der Plan-Unterlagen zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vorgenommen, womit der korrigierte Plan u. A. noch einmal der Öffentlichkeit hätte vorgestellt werden müssen. Eine weitere Bauverzögerung musste aber im Sinne des Investors unbedingt verhindert werden. Davon kann auch die ungewöhnlich lange Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Bayreuth nicht ablenken. Angesichts eines inzwischen bereits Fakten schaffenden Bauherrn und einem zu erwartenden jahrelangen Verfahrensmarathon schwinden realistisch betrachtet jedoch die Chancen auf eine Verhinderung dieser monströsen Industrie-Ansiedlung (vgl. auch: Verfahren Tesla Ansiedlung/Grünheide).  Leider müssen die Anwohner zudem befürchten, dass sich das Gebiet langfristig noch zu einem ausgewachsenen Industrieareal mit weiteren Bauten und zusätzlichen Belastungen auswachsen könnte.  

Wir bleiben dabei: Dieser Industriebetrieb hätte in ein Industriegebiet gehört.

Die Stadtpolitik ist - nicht nur in dieser Hinsicht - nicht nachvollziehbar und wird auf dem Rücken der Anwohner in Oberobsang/Eichenring - ausgetragen. Es wurde und wird bislang nur einseitig an den Interessen des Bauherrn orientiert agiert und darauf abgezielt, ihm die Durchführung seines Projektes ohne Wenn und Aber zu ermöglichen. Im gesamten zurückliegenden Prozess dieses Bebauungsplanverfahrens war zu keinem Zeitpunkt ansatzweise ein ernsthaftes Interesse seitens der Stadt erkennbar,  die Anliegen der betroffenen Bürger angemessen zu berücksichtigen. Außer wenigen „warmen Worten“ einzelner Stadtratsmitglieder hat sich de facto bislang niemand dafür interessiert, dass die Betroffenen erhebliche Einschränkungen der Lebensqualität zu erwarten haben und deren Grundstücke einen erheblichen Wertverfall zu verzeichnen haben werden, der von niemandem ersetzt werden wird. Angesichts der nun stattfinden massiven Erdbewegungen und der absehbar entstehenden, monströsen Baumassen bekunden inzwischen zahlreiche Spaziergänger und Neugierige Verständnis für den Unmut der hier lebenden Menschen. Angesichts nur weniger neuer Arbeitsplätze, geringer Gewerbesteuermehreinnahmen und zu erwartender erhöhter Schwerlastverkehrsbelastung innerhalb der Stadt kann das alles auch nicht mit Gemeinwohlinteressen begründet werden.

Legal aber illegitim

Wollte man die unmittelbar an das neue Industriegebiet anliegenden Anwohner anfänglich mit einem schnellen Baubeginn unter diffusen Vorzeichen - vor allem ohne gültigen Bebauungsplan - überrumpeln, hat sich der Baubeginn selbst um ca. drei Jahre verzögert. Es hat offensichtlich bei der Planung dieses rein vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, den die Stadt vorgeblich und vollkommen irreführend als allgemeinen Bebauungsplan kommuniziert, erheblichen Korrekturbedarf gegeben. Stadtführung und Investor mussten viel Zeit und Arbeit investieren, um dieses vollkommen unnötige Bier-Projekt doch unter Dach und Fach zu bringen. Nur durch die Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung, die ohne einen bis heute verabschiedeten Bebauungsplan erteilt wurde, konnte eine vogelwilde, lärmende und ständig stinkende Industrieansiedlung verhindert werden. Im Zuge des langen, anstrengenden Verfahrens sind immerhin einige Dinge im Sinne des unmittelbaren Nachbarschutzes zu verbuchen. Es gibt nun einige Auflagen und die sind bestandskräftig durch den Gerichtsbeschluss dokumentiert.  Die Initiative bleibt aber skeptisch, ob die durch den Investor zuletzt öffentlich vorgelegten 3-D-Modelle und Renderings zu einer innovativen, für eine Industrie-Brauerei untypischen Architekturlösung (vollständiges Eingraben in den Hang, überwiegend begrünt, verspiegelte Brautürme) tatsächlich so umgesetzt werden.

Nur das Allerschlimmste konnte verhindert werden!

Die benachbarten Anwohner werden diesen Streit in Sachen immissionsschutzrechtlicher Genehmigung nun also aus rationalen Gründen zu den Akten legen und die bereits bestehenden erheblichen Belastungen durch die Großbaustelle duldsam ertragen und beobachten, ob die Umwelt-Vorgaben im laufenden Bauprozess eingehalten werden. Im Anschluss wird die betroffene Anwohnergemeinschaft darauf achten, ob die verbindlich festgelegten Belastungsgrenzen (Lärm und Geruch) tatsächlich eingehalten werden und die verbrieften Kontrollen tatsächlich und sachgerecht durch die Stadt erfolgen. Den weiteren Fortgang dieses Projektes werden wir auf jeden Fall weiterhin kritisch begleiten. Wir sind auch gespannt, wann der Bebauungsplan endlich durch Stadtratsbeschluss rechtskräftig werden wird. Gegen diesen Satzungsbeschluss ist im weiteren Verlauf eine Normenkontrollklage geplant.  

Wir werden wachsam bleiben!

Wir sind auch gespannt, ob sich dieses Projekt wie von Oberbürgermeister Ebersberger vollmundig angekündigt deutlich positiv auf die Gewerbesteuer und auf die Beschäftigungslage der Stadt auswirken wird. Wir glauben das nicht. Wir werden beobachten wie sich der gesundheits- und umweltschädliche, wenig innovative Biermarkt entwickelt und bleiben deshalb neugierig, wie der Investor  sein Multimillionenprojekt verkraften wird;  Ganz besonders: wie die Stadt später einmal mit der Trinkwasserfrage umgehen wird, wenn bei extremer Trockenheit und versiegenden Quellen die Verteilungsfrage im Raum steht: „Duschen oder Bier exportieren“? (aktuell erste Warnungen zu fortschreitender Dürre in unserer Region hier) Schließlich darf man gespannt sein, ob, nein, wann der Standort an der Hindenburgstraße abgewickelt und komplett nach Oberobsang verlagert wird, um die Stadtmitte durch den gleichen Investor zu dessen eigenem Wohle weiter aufzuwerten.

Wir werden uns wieder zu Wort melden.

18.3.2025 - Öffentlichkeitsbeteiligung BBP 5/21 - Stellungnahme

Am 21.3.2025 endet die öffentliche Auslegung der neuesten Fassung des FNPÄ Nr. 35 und des BBP 5/21. Dazu werden die Anwohner eine erneute Stellungnahme fristgerecht einreichen. Da es sich um ein öffentliches Verfahren handelt können die erneuten Einwendungen sicher bald auf dem Portal der Stadt Bayreuth abgerufen werden. 

Weitere Schritte stehen (s.u.) weiterhin im Raum. 

 

13. März 2025 - Stadt will strategisch planen

Nun sieht sich der Stadtrat veranlasst endlich einmal strategisch über die Stadtentwicklung und hier insbesondere über die Gewerbegebiets- und Industriegebietsstruktur der Zukunft nachzudenken, nachdem man das jahrzehntelang verschlafen hat (s. Presseberichterstattung). Grundsätzlich ein richtiger Schritt. Und man könnte sagen: „Besser spät als nie". Jedoch  kommt der allgefällige Ansatz für die Anwohner in Oberobsang viel zu spät, als da bereits der aufkommende Baulärm erahnen lässt, welche unleidliche Zusatzbelastung auf das hiesige Wohngebiet mit der Errichtung der riesigen Brauerei und der Mutation des einstmals kleinen Gewerbegebietes in ein faktisches Industriegelände zukommt. Um auf solcherlei überraschende Entwicklungen in den potenziell von Gewerbe und Industrie bedrängten Wohngebieten vorbereitet zu sein, ist es ratsam zukünftig sehr wachsam zu sein!

11. März 2025 - Fakten schaffen!?

Wie bereits vom Bauherrn in Branchenblättern vor einigen Wochen angekündigt beginnen nun die Baumaßnahmen zur Industriebrauerei in Oberobsang (vgl. Kurier vom 11.3.2025). 

Was die Anwohner von Oberobsang befürchtet hatten, was aber den Erfahrungen aus dem bisherigen Verfahrensverlauf entsprechend nicht überrascht, ist nun eingetreten. Es wird dem staunenden Betrachter ein Schauspiel geboten, welches an Unverfrorenheit nicht zu überbieten ist. Das Zweck-Bündnis aus Unternehmer und zugewandten, mächtigen Stadtverantwortlichen will nun den Anwohnern endgültig beweisen, wer hier stärker ist. Noch bevor die schriftliche Urteilsbegründung durch das VG Bayreuth überhaupt vorliegt - immerhin sind hier bereits 15 Wochen vergangen - und die Klägerseite Berufung prüfen, geschweige denn einreichen kann und bevor die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan 5/21 (mit erheblichen Änderungen) abgeschlossen ist, beginnt der Investor mit den Erdarbeiten für den Bau. Soll den Anwohnern so in autoritärer Manier die Möglichkeit zur weiteren wirksamen Reaktion gegen das geplante Industrieprojekt genommen werden? Und sollen soweit wie möglich Fakten geschaffen werden? 

März 2025 - Warten

Auf der ehemaligen Wiese wird geschäftig an der Erneuerung von Überlandleitungsmasten gearbeitet. Offensichtlich sollen mehrere Masten auf der Trasse ausgetauscht werden. Laut Bayernwerk werden einzelne Masten verstärkt oder durch neue ersetzt, sodass die Leitung optimal ausgelastet werden kann. Dies sorgt für ein stabiles und sicheres Stromnetz in der Region. Die Bauarbeiten auf dem Gewerbegebiet hier werden im März abgeschlossen sein. Abzuehenist, dass der neue Masten höher wird als der abgebaute.

​Februar 2025 - Schriftliche Urteilsbegründung liegt immer noch nicht vor - Maisel kündigt Baubeginn an

 

Vor wenigen Tagen wurde über soziale Medien ein Branchenbericht durchgesteckt, der folgendes besagt: Der Grundstein für das Projekt soll im März gelegt werden und die Bauarbeiten sollen beginnen. Obwohl die schriftliche Begründung des Urteils der mündlichen Verhandlung auch nach 12 (!!) Wochen immer noch nicht durch die zuständige Kammer vorgelegt wurde, die Kläger die Berufung prüfen und begründen wollen scheint der B(r)auherr nun Tatsachen auf eigenes Risiko schaffen zu wollen. Wir fragen? Macht Maisel den Musk? Und blicken skeptisch auf das gebotene Zusammenspiel der Zeit und der wirksamen Kräfte. 

Zur Abrundung hier ein Verweis auf eine ausführliche Presseberichterstattung vom Verfahrenstag.

 

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November 2024 - Klage erstinstanzlich abgewiesen – Viele Fragezeichen

 

Das Verwaltungsgericht hat nach einem turbulenten Verhandlungsmarathon am 28.11.24 geurteilt: sämtlichen Anträgen der Kläger, insbesondere zur Beweisaufnahme zu Lärm- und Geruchsgutachten, wurde nicht stattgegeben. Die Klage der Anwohner wird abgewiesen. Wir nehmen dieses Urteil zur Kenntnis. 

 

Am Ende dieses aussergewöhnlich langen Verhandlungstages bleiben große Fragezeichen. Im Nachhinein löst die „ausgefallen“ anmutende Art der Verhandlungsführung durch das Gericht bei den Unterstützern der klagenden Parteien Unbehagen und große Enttäuschung aus.  

 

Vor allem aber die beharrliche Zurückhaltung wichtiger Einzelheiten aus den kritisierten Gutachten zu Lärm und die nicht ausreichende Besprechung rund um mögliche übermäßige Geruchsbelastungen irritiert. Die durch das Gericht verweigerte umfassende Prüfungsmöglichkeit sowie die nachträgliche „Präzisierung“ von Planunterlagen im Termin selbst durch die beklagte Stadtverwaltung hat nicht dazu beigetragen die Skepsis der Anwohner im Wohngebiet gegenüber dem gesamten Planungs- und Verwaltungsprozess auszuräumen. Auch wenn die immer wieder geforderten konkreten Visualisierungen vom geplanten Bauvorhaben - quasi in letzter Minute - anhand eines immer wieder besonders gelobten 3D-Modells der geplanten Anlage und romantisierend anmutender Ansichten aus der Zukunft vorgelegt wurden und ein architektonischer Hingucker sind. 

                             

Fazit: Wir werden zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und anschließend über weitere Schritte beraten. Die Möglichkeit eines Berufungsantrages steht auf Grund vermuteter Verfahrensfehler ernsthaft im Raum. 

 

November 2024 - Verhandlung

Wie wir erfahren haben findet die erstinstanzliche, mündliche Verhandlung in Sachen Immissionsschutzrechtliche Genehmigung vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth am 28.11.2024 um 9.30h statt. Wegen des erwarteten großen öffentlichen Interesses wird die Verhandlung verlegt in das Rathaus der Stadt Bayreuth, Großer Sitzungssaal, 2. Stock.

Sicher eine interessante Veranstaltung!

Oktober 2024 - Richtung gebendes Urteil erwartet

In einigen Wochen wird es nun soweit sein. Der Verhandlungstermin in 1. Instanz vor dem zuständigen Verwaltungsgericht steht bevor. Es wird spannend sein, wie das Gericht die Argumente der Parteien bewerten wird.

 

Wir unterstützen weiterhin die Argumente der klagenden Parteien:

  • die Stadt Bayreuth plant mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan, der bis heute nicht offiziell verabschiedet ist, ein ursprünglich definiertes Gewerbegebiet nun in ein Industriegebiet allein zur Realisierung einer industriellen Großbrauerei umzuwidmen

  • das geplante Bauvorhaben ist nicht gewerbebetriebsverträglich nach den Massstäben, mit denen die Anwohner des allgemeinen Wohngebietes zu rechnen hatten

  • es handelt sich bei dem geplanten Bauvorhaben der um einen erheblich belästigenden Industriebetrieb

  • mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan erfolgt eine fehlerhafte Festsetzung der Art der baulichen Nutzung und damit eine Eitkettenschwindel durch die Stadt Bayreuth

  • das Bauvorhaben verstößt zudem gegen den Trennungsgrundsatz nach § 50 Satz 1 BImSchG 

  • vom geplanten Bauvorhaben ausgehende Emissionen die Belange gesunder Wohnverhältnisse (insbes. Lärm & Geruch) im benachbarten allgemeinen Wohngebiet der Kläger/-innen betreffend werden nicht ausreichend berücksichtigt und es wurden planungsseitig Gutachten dazu angefertigt, die von uns beauftragten Gegengutachtern in Zweifel gezogen werden

Ganz nach dem Motto "Vor Gericht und auf hoher See" vertrauen wir nun gemeinsam mit den klagenden Parteien ...  

 

Ende Juli 2024 - Wird es bald spannend?

 

In wenigen Tagen jährt sich zum 3 Mal der Tag, an dem die Initiatoren die ersten Unterschriften gegen die Ansiedlung der Industriebrauerei in der unmittelbaren Nachbarschaft des allgemeinen Wohngebietes in Oberobsang gesammelt haben.  Damals konnten in kurzer Frist Zeit zahlreiche Unterstützer/-innen gewonnen werden, von denen bis heute mehr als zwei Dutzend sehr intensiv bei der Sache sind und das gemeinsame Ziel weiter beharrlich verfolgen.

 

Nachdem mit allgemeinen Stellungnahmen und Gesprächsangeboten für eine verträgliche Lösung im Laufe des Bebauungsplanverfahrens keinerlei Entgegenkommen der Stadt oder des Bauherrn und nichts Substanzielles erreicht werden konnte, war der Rechtsweg mit Klage (24.7.2023) gegen die immissionschutzrechtliche Genehmigung beim Verwaltungsgericht Bayreuth die Ultima Ratio. Schon bedenklich, wenn Bürger sich gezwungen sehen gegen ihre eigene Stadt klagen zu müssen.

 

Inzwischen ist zwar die Erschließung des fraglichen Geländes über die B85 abgeschlossen. Weitere Baumaßnahmen erfolgen derzeit aber offensichtlich nicht. Das Bau-Containerdorf ist erst einmal abgebaut. Auch in der dem Bauherrn zugewandten Lokal- und Fachpresse ist schon lange nichts Konkretes mehr zu lesen vom tatsächlichen Baufortschritt und weiteren Terminen. Der Bierkonsum ist zwischenzeitlich weiter stark erodiert.

==> (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/02/PD24_043_799.html#:~:text=WIESBADEN%20%E2%80%93%20Der%20Bierabsatz%20ist%20im,4%20Milliarden%20Liter%20Bier%20ab.

 

Aktuell läßt sich sagen, Gutachter und Gegengutachter beziehen Position zu den Lärm- und Immissionsgutachten, zahlreiche Schriftsätze zwischen den Juristen wechseln noch immer die Schreibtische. U.U. könnte es im 4. Quartal zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth kommen. Aus Sicht der Initiative Oberobsang und der betroffenen Anwohner hier wäre das zu begrüßen!

 

Der Fortgang vor Gericht bleibt abzuwarten und wir bleiben gespannt.

Juni 2024 - Nicht beirren lassen

Inzwischen sind die Erschließungsarbeiten noch im vollen Gange. Entgegen der Nachrichtenlage vom April bestehen die erheblichen Verkehrsbehinderungen nun deutlich über den damals verbreiteten Fertigstellungstermin fort. 

Auch die juristische Auseinandersetzung geht nach mehr als 1.000 Tagen des Widerstandes der  Nachbarschaft des allgemeinen Wohngebietes weiter. Die letzte relevante Stellungnahme im Verfahren datiert vom 28.5.2024.

Der Fortgang vor dem VG Bayreuth bleibt abzuwarten.

März 2024 - Weiter am Ball

Trotz der für April angekündigten verkehrsmäßigen Erschließung des Plangebietes geht die Auseinandersetzung auf der juristischen Ebene weiter. Die Klage von verschiedenen Privatparteien gegen die immissionschutzrechtliche Genehmigung zum Betrieb eines Heizkraftwerks und einer Industriebrauerei mit einer Kapazität von 700.000 Hektolitern p.a. ist weiterhin anhängig. Das Verfahren läuft. Das Ende ist naturgemäß offen. Die Gemeinschaft der Anwohner steht nach den bisher bekannten Inhalten zur immissionschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und dem Betrieb der Brauerei nach wie vor und noch stärker motiviert hinter den Klägern und den allgemeinen Interessen der Eigentümer und Anwohner im Wohngebiet Oberobsang/Eichenring; und wird daher weiterhin die Klagen gegen die o.a. Genehmigung uneingeschränkt unterstützen und alle juristisch möglichen Wege verfolgen.

Oktober 2023 - Alles oder Nichts 

 

Inzwischen ist die juristische Auseinandersetzung zwischen unmittelbar betroffenen Anwohnern und der Stadt Bayreuth in vollem Gange. Die beteiligten Parteien - so auch der OB der Stadt Bayreuth - gehen davon aus, dass sich diese unerquickliche Auseinandersetzung über Jahre hinziehen wird. Ernsthafte Gespräche auf Augenhöhe seitens der Stadt oder des Investors mit den zahlreichen betroffenen Anwohnern und Eigentümern im unmittelbar angrenzenden allgemeinen Wohngebiet wurden bisher nicht gesucht. Offensichtlich geht es hier den Initiatoren der geplanten Industrieansiedlung um ALLES oder NICHTS. Und nicht - so wie ursprünglich von Vertretern der Stadt und dem Investor vollmundig kolportiert - um eine adäquate Bürgerbeteiligung auf Augenhöhe oder um gut nachbarschaftliche Beziehungen.

Wohl eher soll das Recht des Stärkeren durchgesetzt werden.

 

Nun werden wohl die Gerichte entscheiden müssen. Dazu wünscht die Initiative Oberobsang den Klägern im Verfahren viele gute und zwingende juristische Argumente!. Aber auch viel Glück! Die Unterstützung ist sicher!

 

24. Juli 2023 - Klageverfahren eingeleitet

Alea iacta est.

Die Bürger, die in der Initiative Oberobsang zusammengeschlossen sind, werden sich - nach eingehender interner Beratung - weiterhin gegen die bisher bekannten und kaum überarbeiteten Pläne zur Brauereiansiedlung wenden.  Das Bayreuther Brauhaus, so wie bisher in seiner Dimension und seiner baulichen Anordnung geplant, wird nach wie vor mehrheitlich von den Anwohnern abgelehnt. Dabei geht es nicht - wie oft kolportiert - um die Aussicht auf eine grüne Wiese. Es geht um mehr. 

Inzwischen wurde form- und fristgerecht gegen den immissionsschutzrechtlichen Teilgenehmigungsbescheid (zum Bau und Betrieb der Brauerei) der Stadt Bayreuth von verschiedenen Parteien Klage erhoben zum Verwaltungsgericht Bayreuth.

 

Der gesamte Prozess wird von insgesamt 50 Mitgliedern der Initiative auch weiterhin kraftvoll unterstützt werden.  

Und da immer wieder das städtische Narrativ der Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze durch die Stadtverantwortlichen ins Feld geführt wird: hier wird es endlich Zeit für Selbstreflexion. Hat die Stadt (speziell Bauausschuss und Stadtrat) doch sehr viel Zeit verstreichen lassen, aussichtsreiche und potenziell wichtige Flächenressourcen nachhaltig und wirtschaftlich sinnvoll planerisch zu entwerfen und schließlich zu nutzen. Statt selber innovative Ideen zur Nutzung potenziell bestehender hochwertiger Areale zu entwickeln hat man lieber der "Gelegenheit", die irgendwann daherkommen, nachgegeben. Der Weg des geringsten Widerstandes ist bekanntlich bequem und für die Entscheider ohne Risiken. Diese werden dann allerdings sowohl den Unternehmen als auch den Bürgern auferlegt.  

10. Juli 2023 - Mitten im Marathon

am 6. Juli haben die ersten Bagger das ehemals landwirtschaftliche genutzte Gelände über die Himmelkronstrasse erreicht. Baucontainer wurden aufgestellt und erste Materialien geliefert. Möglicherweise um mit der  Erschließung des Areals zu beginnen. Oder schon konkrete Bauarbeiten? Niemand weiss Genaues nicht. Kommunikation seitens Bauherr oder Stadt? Fehlanzeige! Stille Post. 

Die Klagefrist gegen die erste Teilgenehmigung zur "Errichtung und den Betrieb einer Brauerei mit einer Produktionskapazität von ca. 1.943 hl/Tag im Vierteljahresdurchschnitt sowie einer  Hackschnitzelfeuerungsanlage mit einer Nennwärmeleistung von 1.200 kW" endet in einigen Tagen.

 

Wir beraten derzeit, wie wir reagieren werden. Konkretes dazu wird sich fristgemäß ergeben. 

So viel: Ein Marathon ist lang. Wir laufen weiter mit. 

 

 

24. Juni 2023 - Es wird ernst

in der Angelegenheit rund um den geplanten Brauerei-Neubau geht es nun in eine entscheidende Phase.

Leider haben wir – der nicht öffentlichen Hinterzimmerpolitik im Bayreuther Rathaus geschuldet – erst vorgestern erfahren, dass die Stadt Bayreuth als zuständige Vollzugsbehörde noch vor Beendigung des formellen FNPÄ- und BBP-Verfahrens eine erste Teilgenehmigung zum Bau und Betrieb einer Industrie-Brauerei und einer Hackschnitzelfeuerungsanlage erteilt hat. Im Bayreuther Amtsblatt wurde dies am 9.6. ziemlich kryptisch unter „Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)“ ohne Bezug zum Kontext im Inhaltverzeichnis bekannt gemacht. Erst am 21.6. hat die Stadt die Information allgemein auf ihrer Homepage veröffentlicht.

Letztlich dienen die kommenden Beratungen um die Erschließung des fraglichen Geländes in der nächsten Stadtratssitzung (https://www.bayreuth.de/wp-content/uploads/2023/06/28.06.stadtrat.pdf) am 28.6. unter Punkt 17 (wie gewohnt in diesem Zusammenhang NICHT ÖFFENTLICH!!) dazu die Voraussetzungen zum Vollzug der Teilgenehmigung und damit einen baldigen Baubeginn zu schaffen.

Diese Entwicklung kommt für zwar nicht überraschend, zu diesem Zeitpunkt jedoch unerwartet und ist vor allem wohl auf extremen Druck von Jeff Maisel auf die Stadt zurückzuführen. NAch Einsichtnahme in den Teilgenehmigungsbescheid darf sicher darüber spekuliert werden, ob Maisel bei Scheitern des Projekts nicht die Stadt in Regress nehmen könnte.

Wir stehen seit vorgestern mit unserem Anwalt in Verbindung und werden mit ihm in den nächsten Tagen beraten wie wir den Bau dieses mönströsen, auch mit Gefahrstoffen beladenen Industriegebildes mit zu erwartenden erheblichen Einschränkungen, Belästigungen und Belastungen doch noch verhindern können.

 

Mehrere Parteien haben sich zur Klage gegen den Beschluss bereit erklärt, die in kürzester Frist beim Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth eingereicht werden muss.

In dem Sinne „Wer nicht kämpft, hat schon verloren“ verfolgen wir unser gemeinsames Anliegen bis zum Schluss kraftvoll, konsequent und kreativ weiter.

Wir werden berichten wie es konkret weiter geht und hoffen, dass nicht bereits in 14 Tagen die Bagger anrollen.

20. März 2023 - Weiter bereit zur Gegenwehr und gut aufgestellt 

Vor einigen Tagen trafen sich zahlreiche Eigentümer und Anwohner zum 6. Anliegertreffen und kamen erneut übereinstimmend zu dem Schluss, dass die Ansiedlung der Industriebrauerei (oder anderer stark emittierender Industrie) erhebliche negative Auswirkungen auf die Lebensqualität vor Ort und die Umwelt insgesamt haben wird und mit allen verfügbaren Rechtsmitteln verhindert werden muss. 

Obgleich der Bebauungsplan noch nicht  verabschiedet ist hat der neue Eigentümer, offensichtlich in der Absicht in der Wiese lebende, durch das Naturschutzgesetz geschütze Maulwürfe, Wiesenbrüter (wie die auf der Vorwarnliste stehende Goldammer), zahlreiche noch unbestimmte Insekten und andere Tiere rechtzeitig zu töten oder zu vergrämen, die ca. 35.000 m² große Wiese am 3. März schon einmal umackern lassen. Über eine weitere Zwischennutzung ist nichts bekannt.

Unsere Einwendungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung 2022 zeigen aber offensichtlich Wirkung. Der beabsichtigte Baubeginn im vergangenen September fand nicht statt, das Zieldatum auf dem Gelände im April 2024 das erste Bier zu zapfen ist heute schon Geschichte.

 

Mit gestärktem gegenseitigen Vertrauen, starken Zusammenhalt und guten Mutes gehen die Mitglieder der Initiative nun inhaltlich und finanziell gut gerüstet in die weitere Auseinandersetzung mit der Stadt und dem Bierbrauer. 

Es besteht Einigkeit darüber, dass das Beschreiten des Klageweges ggf. über alle notwendigen Instanzen konsequent erfolgen wird, sofern die Stadt die Pläne für das Gewerbegebiet nicht noch einmal grundlegend (keine Industrie!) ändert. Die Anwohner stehen für die Verantwortlichen für Stadt und Zukunft jederzeit für Beratungen auf Augenhöhe zur Verfügung. Für eine umweltverträgliche, nachbarschaftsorientierte und trendgerechte Alternativnutzung gibt es Vorschläge und Ideen. 

26. Oktober 2022 -  Kurzfassung der Stellungnahme im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung II

Die Zeit der Stellungnahmen ist nun seit dem 29.9.2022 vorbei. Wir sind gespannt, ob der Bayreuther Stadtrat seine Linie beibehalten wird und die "Lex Maisel" durchwinken wird. Unsere abschließenden Einwände sind nun diese (Kurzfassung):

- Die vorliegende Flächennutzungsplanänderung und die Bebauungsplanung ist ausschließlich im Interesse des Bauherrn Maisel angelegt. Eine Bebauungsplanung im Sinne einer Angebotsplanung kann definitiv ausgeschlossen werden. Eine Planerfordernis nach § 1 Abs. 3 BauGB (allgemein gültiger Bebauungsplan) liegt also nicht vor.

- Zudem haben sich die Planungsinhalte vom 22.6.2022 im Vergleich zur Vorankündigung und zum Bebauungsentwurf vom 21.6.2021 erheblich verändert. Die ursprünglich kommunizierten Dimensionen wurden in Phase II des Prozesses sogar nochmals erheblich ausgeweitet (Salamitaktik!)

- Gemäß den Planungen 5/21 vom 21.6.2021 dient das Gewerbegebiet (GE1-3) angeblich vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben. Die geplante Ansiedlung einer großen Industrieanlage ist aber mit erheblich belästigendem Betrieb (Brauerei mit einem Ausstoß von 1 Mio. hl p.a.) verbunden ==> das beabsichtigte Bauvorhaben "Bayreuther Brauhaus" ist mit dem ausgewiesenen Gewerbegebiet also nicht verträglich.

- Der Betrieb ist aufgrund seines hohen Störungsgrades gemäß §9 BauNVO nur in einem Industriegebiet unterzubringen.

- Städtebaulich zwingende Abstandsregeln zwischen Wohnen und Industrie werden nicht eingehalten. U.E. verstößt die Stadt gegen das TRENNUNGSGEBOT gem. § 50 Satz 1 BImSchG

- entsprechend liegen erhebliche Verfahrensmängel im Vorfeld zur Planung vor. Notwendige Prüfungen zur Umweltverträglichkeit und i.S. der Störfallverordnung wurden nicht durchgeführt, um dem Investor eine schnelle Möglichkeit zum Baubeginn zu ermöglichen.

- es wurden ergebnisorientierte und fehlerhafte Gutachten zu Lärm- und Geruchsemmissionen vorgelegt. Diese Gutachten wurden nur vom Bauherrn beauftragt.

- Mit der unzulässigen Festsetzung von so genannten Lärmkontingenten sollen den Anwohnern dauerhafte und überdurchschnittliche Emissionen zugemutet werden

Das ganze Verfahren ist wohl - wie wir von Anfang an vermutet haben - tatsächlich das Ergebnis eines "Hinterzimmerdeals".

Wir sind gespannt wie "unabhängig" sich verantwortungsvolle Stadträte verhalten werden.

 

28. September  2022 - Ende der Auslegungsfrist

Morgen (29.09.2022) endet die Phase der öffentlichen Auslegung in dem für uns relevanten Verfahren. Sowohl wir, die BI- Oberobsang, als auch eine Gruppe unmittelbar betroffener Anwohnerinnen und Anwohner sowie der BUND haben bis heute Ihre Stellungnahmen und Einwendungen an die Stadt gerichtet. Nach wie vor lehnen wir die Pläne der Stadt ab. Wir halten die gesamten Planungen und bisherigen Entscheidungen für schlecht abgewogen, letztlich rechtlich unhaltbar und die dahinter verborgenen Absichten für eine Gefälligkeit der Stadt gegenüber dem einzigen Investor. 

Nicht nur der bereits in die Irre führende Ansatz zur Durchführung des angeblich rechtlich und politisch "korrekten" Verfahrens, sondern auch die trickreichen Täuschungsmanöver innerhalb der bisherigen Entscheidungsprozesse machen uns bis heute fassungslos.

Die Mitglieder des Stadtrates und des Bauausschusses - und mit Ihnen die betroffenen Anwohner in Oberobsang - wurden offensichtlich "hinter die Fichte" geführt. 

Weder der Investor noch die Stadt hatten offensichtlich jemals ein ernstgemeintes Interesse daran, das bereits bestehende Gewerbegebiet in einer nachbarschaftlich verträglichen Struktur weiter zu entwickeln. 

Fazit: Diesem munteren Treiben im und um das Rathaus heraus muss Einhalt geboten werden. Wir werden mit allen rechtlich verfügbaren Mitteln die Ansiedlung der Industriebrauerei  zu verhindern suchen. Und heute sind wir optimistischer denn je, dass uns dies gelingt.

 

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